Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. | Organisation |
Damit ein Kurs stattfinden kann, muss die Mindesteilnehmerzahl von vier Schülern erreicht werden. |
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| Wir behalten uns das Recht vor, Kurse zusammenzulegen oder aufgrund von zu geringer Teilnehmeranzahl komplett abzusagen oder aufzulösen. In jedem Fall bemühen wir uns, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so bald wie möglich mitzuteilen. Müssen wir einen Kurs absagen, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Kursgebühr zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten beruhen. | |
| Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine entsprechende schriftliche Absage. | |
| 2. | Unterrichtszeiten |
Semesterkurse werden von Anfang September bis Ende Februar des Folgejahres und von Anfang März bis Ende Juli desselben Jahres abgehalten. |
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| Ein Einstieg ist zu jeder Zeit möglich. Der Vertrag wird bis Ende des Semesters abgeschlossen, unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Anmeldung für einen bereits fortgeschrittenen Semesterkurs die Teilnahme an der das Semester abschließenden Aufführung nicht garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch auf Wunsch von unseren Schauspielschülern, auch in diesem Fall einen Auftritt zu ermöglichen. | |
An gesetzlichen Feiertagen und in dem Bundesland betreffenden Schulferien findet kein Unterricht statt. Als Ausgleich erhalten Besucher der Semesterkurse 30 % Rabatt bei der Anmeldung für einen Ferienkurs. |
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| Jeder Kurs findet einmal wöchentlich statt. Die Dauer der Kurse beträgt 60 Minuten für Kinder zwischen vier und neun Jahren und 90 Minuten für Kinder und Jugendliche von zehn bis 18 Jahre. | |
| 3. | Unterrichtsablauf |
| Der Lehrstoff, der Ablauf der Kurse und die Lehrkräfte werden von der Schauspielschule bestimmt. | |
| Familie und Freunde werden zu Aufführungen und besonderen Veranstaltungen eingeladen. Ansonsten bitten wir von einem Besuch durch Familienangehörige im Kurs abzusehen, da dies die Arbeit mit den Kindern beeinflussen kann. | |
| 4. | Unterrichtsausfall |
| Fällt der Unterricht wegen Krankheit des Kursleiters oder aus einem anderen wichtigen Grund aus, sodass kein Ersatzlehrer bereitgestellt werden kann, wird der Unterricht nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin für die Nachholung wird von der Schule bestimmt. | |
| Ein Unterrichtsausfall seitens des Schülers, sei es aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen, kann weder nachgeholt noch rückvergütet werden. | |
| 5. | Teilnahmegebühren |
| Die Teilnahme an unseren Kursen setzt voraus, dass die Teilnahmegebühr entrichtet wurde. | |
| 5.1 | Semesterkurse |
| Semesterkurse kosten 80 Euro pro Monat für einen 90-minütigen Unterricht und 60 Euro pro Monat für einen 60-minütigen Unterricht. Die Kursgebühr wird in das Anmeldeformular eingetragen. | |
| Die Kursgebühr für einen Semesterkurs wird zum 1. eines jeden Monats per Lastschrift von dem angegebenen Bankkonto eingezogen. Hierzu erteilen Sie THEATERZWERG eine Einzugsermächtigung. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, wie z. B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die anfallenden Kosten in voller Höhe. | |
| Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung sind THEATERZWERG unverzüglich mitzuteilen. | |
| Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der Schule nur dann möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen, werden wegen des damit verbundenen Mehraufwandes an Personal- und Sachkosten für jede Mahnung 5 Euro per Bankeinzug Mahngebühr erhoben. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, wie z. B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die anfallenden Kosten in voller Höhe. | |
| 5.2 | Kursgebühren für Ferienkurse und Wochenend-Workshops |
| Die Kursgebühren für Ferienkurse und Workshop-Wochenenden müssen vorab per Überweisung entrichtet werden. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens vor dem Kursbeginn. | |
| 5.3 | Probestunden |
| Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, an einer Probestunde teilzunehmen. Eine Probestunde ist kostenlos, eine Anmeldung für die Probestunde ist jedoch aus organisatorischen Gründen erforderlich. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, insgesamt zwei verschiedene Kurse auszuprobieren. Danach muss eine Entscheidung getroffen werden, ob und welcher Kurs besucht werden soll. | |
| 5.4 | Mehrere Teilnehmer aus einer Familie |
| Bei Teilnahme mehrerer Familienmitglieder zahlt nur das erste Kind die volle Kursgebühr. Wird ein zweites Kind aus demselben Haushalt für einen Kurs angemeldet, erhält das zweite (später angemeldete) Kind 25 % Ermäßigung. Ausschlaggebend dafür, welches Kind eine Ermäßigung erhält, ist das Datum der Anmeldung. Diese Regelung gilt nur für die zeitgleiche Besuchung von Semester- und Ferienkursen. Andere Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausgenommen. | |
| 6. | Kündigung |
Der Vertrag ist mit einmonatiger Frist zum 31. Januar und 30. Juni eines Jahres kündbar. Andernfalls verlängert sich die Vereinbarung um je ein weiteres Semester. THEATERZWERG behält sich das Recht vor, Verträge mit denselben Fristen kündigen zu dürfen, ohne Angabe von Gründen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. |
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| Die Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Der Vertrag kann jedoch mit den angegebenen Fristen gekündigt werden. | |
| 7. | Rücktritt |
Bis zwei Wochen vor Kursbeginn stornieren wir die Anmeldung kostenlos. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Nach dem Ablauf dieser Frist erheben wir die volle Teilnahmegebühr, außer es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt, der/die den Platz übernimmt. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung. |
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| 8. | Haftungsausschuss |
THEATERZWERG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird der Schadensersatzspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Unfälle auf dem Weg oder während des Unterrichts sowie für Verlust und Beschädigung von Kleidung oder andere Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Sollte Ihr Kind etwas in unseren Unterrichtsräumen vergessen haben, rufen Sie uns an, wir werden Ihnen bei der Suche behilflich sein. |
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| Stand: 14. September 2009 |
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF-Datei
Datenschutzrechtliche Einwilligunserklärung
| 1. | Informationen zum Datenschutz |
| Gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Anmeldung notwendigen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausanschrift und E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. | |
| Das Speichern von personenbezogenen Daten, die bei der Anmeldung angegeben werden, wird mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten ausdrücklich und generell genehmigt. Der Erziehungsberechtigte stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. | |
| Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Sofern der Löschung gesetzliche, vertragliche, handels- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen oder Gründe entgegenstehen, erfolgt anstelle einer Löschung eine Sperrung Ihrer Daten. | |
| Kontaktieren Sie uns auf Wunsch per E-Mail: info@theaterzwerg.de; oder per Telefon: (089) 21907191. | |
| 2. | Einverständniserklärung für Foto- und Filmaufnahmen |
| Mit dem Unterzeichnen der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir im Unterricht oder bei Veranstaltungen aufgenommenes Filmmaterial und Fotos von Ihrem Kind für PR- und Werbezwecke verwenden dürfen. Ein Anspruch auf eine Kopie der erstellten Unterlagen besteht nicht. Diese kann von der Schule jedoch als besondere Dienstleistung angeboten werden, ohne Abnahmepflicht. | |
| Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Name Ihres Kindes auf der Webseite von THEATERZWERG, in Programmheften und ähnlichen Druck- und Onlinematerialien in besonderen Fällen erwähnt werden darf, sei es für eine Veranstaltung oder als Erkennung einer guten Leistung oder Ähnliches. | |
| Ist die Verwendung von Fotos, Filmmaterialien oder Namen des Kindes nicht erwünscht, geben Sie bitte der Schulleitung vor Vertragsabschluss schriftlich Bescheid. | |
| Stand: 14. September 2009 |
